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Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte mit Blick auf Doppelbesteuerungsabkommen, Deklarationspflichten und Umsetzung.

  • Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Begleitung von Inbound- und Outbound-Themen sowie Prüfung von Vertragsgestaltungen
  • Kommunikation mit Steuer- und Zollbehörden
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für deutsche Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
  • Einkommensteuererklärungen mit Auslandssachverhalten
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Anträge beim Bundeszentralamt für Steuern, insbesondere zur Entlastung oder Freistellung von Kapitalertragsteuer
  • Beratung auf Deutsch oder Englisch sowie Einbindung eines Expertennetzwerks im In- und Ausland

Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern regelmäßig die abgestimmte Betrachtung mehrerer Rechtsordnungen, Deklarationspflichten und Doppelbesteuerungsabkommen. Ich berate zu internationalen Sachverhalten, begleite Inbound- und Outbound-Fragestellungen und prüfe Vertragsgestaltungen auf steuerlich relevante Aspekte. Dazu gehört auch die Analyse der Unternehmenssituation mit Blick auf interne Prozesse, sofern grenzüberschreitende Leistungen, Warenbewegungen oder konzerninterne Abläufe steuerliche Folgen auslösen.

Für ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland erstelle ich Jahresabschlüsse und Steuererklärungen deutscher Tochtergesellschaften und Betriebsstätten und begleite die steuerlichen Pflichten im Inland von der Registrierung bis zur laufenden Deklaration. Ebenso unterstütze ich Privatpersonen, Unternehmer und Gesellschafter bei Einkommensteuererklärungen mit Auslandssachverhalten. Ergänzend begleite ich Vorsteuervergütungsverfahren sowie Anträge beim Bundeszentralamt für Steuern, insbesondere zur Entlastung oder Freistellung von Kapitalertragsteuer. Beratung ist bei Bedarf auch in englischer Sprache möglich. Bei Spezialfragen kann ich auf ein Netzwerk von Experten im In- und Ausland zurückgreifen. Das Antragsverfahren zur Verleihung der Bezeichnung Fachberaterin für internationales Steuerrecht bei der Steuerberaterkammer Berlin ist derzeit anhängig.

Lassen Sie sich persönlich beraten.

Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation in einem ersten Gespräch.